Pressluftflaschen sicher transportieren

Vergangenen Winter schaffte ich mir zum ersten Mal eigene Tauchflaschen an. Davor war es immer schön bequem sich die Flaschen vor Ort, bei einer Basis in der Nähe oder bei der besten Tauchlehrerin der Welt aus zu leihen. Leihen kostet Geld, erfordert Zeit und erfordert es auch, dass sich jemand um TÜV und Füllung kümmert – und der war in dem Falle nicht ich. Ausserdem wollte ich mit eigenen Flaschen unabhängiger sein wann/wie/wo und mit wem ich tauchen gehen kann. Dennoch sollte es jeder selbst wissen, ob er sich Flaschen anschafft. Bei Tauchern die häufiger in heimischen Seen abtauchen, wird sich die Frage schnell erübrigen.

Als stolzer Besitzer von Flaschen stellte sich mir nun die Frage wie man diese sicher transportiert und welche Vorschriften überhaupt gelten für den sicheren Transport von Pressluftflaschen. EINE Meinung dazu scheint es nicht zu geben und viel Halbwissen und Gerüchte – was meine Recherche nicht gerade einfach machte. Aber ich will mal versuchen das Thema ein wenig ein zu kreisen:

Ist eine Pressluftflasche Gefahrgut nach ADR?

Seit 1957 gibt es das ADR (Accord europeen relatif au transport international des marchandises dangereuses pur route) “Europäische Vereinbarung über den Transport gefährlicher Güter”. Bis heute sind 38 Europäische- und Anrainerstaaten diesem Abkommen beigetreten und haben dies in nationales Recht umgesetzt.

Nationale Umsetzung:

  • Österreich: Gefahrgutbeförderungsgesetzt (GGBG)
  • Schweiz: Schweizer Verordnung über die nationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (SDR)
  • Deutschland: Gefahrgut-Beförderungsgesetz (GGBefG) und Gefahrengutverordnung Straße (GGVS)

Ist eine Pressluftflasche nach ADR Ein Gefahrgut? Die Antwort mag einige Taucher überraschen aber: Ja, das ist sie! Die korrekte Bezeichnung nach ADR 2003 für eine mit Druckluft gefüllte Flasche lautet: UN1002 LUFT (DRUCKLUFT) VERDICHTET 2.2 (UN1002 = UN-Nummer des Gefahrgutes; LUFT (DRUCKLUFT) VERDICHTET = Stoffbenennung nach ADR Abschnitt 3.1.2; 2.2 = Gefahrzettel nach 5.2.2 ADR: nicht entzündbares nicht giftiges Gas )

Da wir nun wissen, dass Pressluft generell ein Gefahrgut ist, muss ich Vorschriften beachten als “Gefahrguttransporter”? Nein, das muss man nicht! Denn das ADR sieht eine Befreiung von Privatpersonen für diese Vorschriften vor. Die offizielle Formulierung dafür lautet: “Freistellung im Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung (“Allgemeine Freistellung”) nach Unterabschnitt 1.1.3.1“. Dieser lautet: “Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: Beförderung gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen und häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen geftroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhaltes verhindern.“. Da das ADR eine Ausnahme für Privatpersonen vorsieht, ist es auch nicht notwendig einen Gefahrgutaufkleber 2.2 für nicht entzündbare und nicht giftige Gase (siehe Bild) am Fahrzeug oder der Flasche an zu bringen.

Was ist beim Transport zu beachten?

Ganz wesentlich ist zu beachten, dass die Pressluftflaschen nicht umher rollen können und fest im Fahrzeug verzurrt sind. Hierzu kann man Keile oder selbst gebaute Rahmen verwenden die Flaschen gegen Verrutschen und Herumrollen sichern und diese dann zusätzlich mit Spanngurten verzurren. Bevorzugt werden dabei Flaschen quer zur Fahrtrichtung verladen. Oft ist das aber wegen der Form des Kofferraums oder der sonstigen Beladung nicht möglich; In diesem Fall ist natürlich eine Längs-Beladung notwendig. Besonderes Augenmerk sollte man jedoch dabei auf dem Flaschenventil haben: Man sollte sicherstellen, dass es keiner mechanischen Belastung ausgesetzt ist.

Wichtig ist auch, und ich denke das muss man nicht gesondert sagen, dass die Flaschen immer einen aktuellen TÜV Stempel tragen. Sonst kann es auch trotz genügender Sicherung zu Problemen kommen.

Ich selbst nutze Pool-Nudeln mit Seilen zusammengebunden als Schutz gegen das Herumrollen und einen Spanngurt um die Flaschen zu sichern. Mehr dazu wie man eine solche Pool-Nudel-Sicherung baut, in einem späteren Artikel.

Disclaimer: Ich übernehme keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben. Auch Reglungen im Zusammenhang mit NITROX oder dem Transport in anderen Ländern können hier nicht wiedergegeben werden.

Wie transportierst du deine Flaschen? Irgendwelche nützlichen Tipps oder Erfahrungen? Bitte einfach dazu die Kommentarspalte nutzen! 🙂


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